LOCKERUNGEN FÜR PROBEN

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Ab17.02.2022

In der Kabinettssitzung am 15.02.2022 wurden einige Änderungen beschlossen, die ab Donnerstag, 17.02.2022 gelten:

  • Die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (u.a. Blasorchester) ist künftig unter 3G möglich.
  • Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb u.a. unter den Bedingungen von 2G geöffnet: Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
  • Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.

Regelungen für Proben im Bereich Laienmusik

  • 3G
  • FFP2-Maske (Ausnahmen möglich)
  • Mindestabstand von 1,5 m (Ausnahmen möglich)
  • keine Personenobergrenze

Für den Zugang zu Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater gilt 3G.

Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Prinzipiell ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen einzuhalten. Von den Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske sowie zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m kann ausnahmsweise abgewichen werden, soweit und solange dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.

Eine Kapazitätsbeschränkung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Laienmusikprobe kann sich allein aus der Zusammenschau der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ergeben.